Durch den Windenergieerlass BW ist die Öffentliche Beteiligung Teil der Regionalpläne und daher wichtiges Instrument für die Bevölkerung auch unsere Bürgerinitiative:

... 1.4 Bürgerbeteiligung
Beim Ausbau der Windenergie legt die Landesregierung großen Wert auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt nicht nur für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung der
Wind-Regionalpläne, in der Bauleitplanung, und in einem förmlichen immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren, sondern umfasst auch die Empfehlung an den Vorhabensträger von den
vielfältigen Möglichkeiten einer Beteiligung der Öffentlichkeit auf freiwilliger Basis, unabhängig
von der Art des Genehmigungsverfahrens, Gebrauch zu machen.

Der aktuelle Erlass trat am 9.5.2012 in Kraft und gilt bis zum 9.5.2019. Daher und wegen der Überarbeitung des Windatlas sind aktuell die Planungen beider Regionalverbände Stuttgart und Nordschwarzwald auf Eis gelegt:

Pressemitteilung RVNSW

Pressemitteilung VRS

Windenergieerlass und Windatlas