Ein ausreichender Abstand zu der Grenze zu Heimsheim ist nicht gegeben!

Muss nicht jeder Bauherr Grenzabstände einhalten, um die Nachbarschaft zu respektieren? 
Wurde die Lage an der Kreisgrenze bewusst gewählt, um Heimsheimer Interessen nicht berücksichtigen zu müssen?
Sollten die gleichen Maßstäbe, die zur Absage der anderen 11 Standorte geführt haben, nicht auch hier gelten?
Warum soll dieses Prestige-Objekt direkt an der Gemeinde- und Kreisgrenze liegen? 
Ist dieser Standort nur deshalb übriggeblieben, weil man diese riesigen Anlagen den Bürgern im Landkreis Böblingen nicht zumuten will?